Schulversäumnisse

Um Missverständnisse und Unsicherheiten zu vermeiden, möchten wir hier kurz erläutern, was im Krankheitsfall zu beachten ist:

  • Sollte Ihr Kind erkrankt sein, ist es wichtig, dass Sie bereits am ersten Tag des Fehlens bis spätestens 08.00 Uhr in der Schule (per Telefon oder E-Mail) Bescheid geben, damit Ihr Kind an diesem Tag in der Schule nicht vermisst wird.
  • Bei kurzer Erkrankung (= 1 bis 3 Tage) reicht eine schriftliche Entschuldigung der Eltern im Schülerplaner-Formular (Seite 15 im Schülerplaner), zusätzlich zu der oben erwähnten telefonischen Krankmeldung. Die Krankmeldung im Schülerplaner kann mitgebracht werden, wenn das Kind wieder gesund in die Schule kommt.
  • Bei längerer Krankheit (= länger als 3 Tage) oder falls der Krankheitstag direkt vor oder nach Schulferien ist (z.B. Osterferien), ist immer eine Entschuldigung vom Arzt notwendig.

Sonstige Gründe (auch stundenweise):
z.B. Behördentermine oder ärztliche Untersuchungen während der Schulzeit

  • Nur mit Bescheinigung und Stempel
  • Es sollte immer versucht werden, diese Termine auf Nachmittage zu legen.

Unterrichtsbefreiung aus wichtigen Gründen (ganze Tage).

  • 1 Tag:
    • schriftlich bei der Klassenleitung zu beantragen. Diese entscheidet über die Genehmigung.
  • Länger als 1 Tag:
    •  schriftlich bei der Schulleitung zu beantragen. Diese entscheidet über die Genehmigung.
    • Begründung / Belege notwendig
    • Antrag muss 4-6 Wochen vorher gestellt werden!

Fehlen ohne Entschuldigung

  • Schulpflichtverletzung
  • Elterngespräch
  • Vermerk in der Schülerakte
  • Bei anhaltender Schulpflichtverletzung: Meldung an das Ordnungsamt

Hausaufgaben bei Krankheit

Die Eltern des erkrankten Kindes sind allein verantwortlich dafür, dass Sie die versäumten Unterrichtsinhalte und die zu erledigenden Hausaufgaben z.B. durch Anrufe bei Mitschülern oder Abholung der Materialien in Erfahrung bringen und die Aufgaben möglichst zügig in den nächsten Tagen vom Kind nachgeholt werden.

Die Lehrkräfte bemühen sich ergänzend darum, im Krankheitsfall Ihres Kindes ein Formular auszufüllen, auf dem die wichtigsten Unterrichtsinhalte des Tages und die Hausaufgaben stehen und es neben den Materialien einem Partnerkind mitzugeben. Bei diesem Kind kann dann eine Krankenmappe mit Inhalten abgeholt werden. Wichtig: Es gibt aufgrund der Vielzahl der für eine Lehrkraft zu erledigenden Aufgaben und der Möglichkeit, dass auch das Partnerkind erkrankt ist, keinerlei Garantie, dass ein solches Formular an dem Tag ausgefüllt werden kann. Letztlich bleiben immer die Eltern des erkrankten Kindes für die Hausaufgaben zuständig.

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